NIE-Nummer beantragen: So bekommen Sie die NIE für den Immobilienkauf in Spanien
Was die NIE ist, warum Sie sie für den Hauskauf auf Mallorca brauchen, wo Sie sie beantragen (Konsulat oder Palma), Unterlagen, Gebühr und Dauer.
In diesem Artikel
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist der erste Schritt beim Immobilienkauf in Spanien, wenn Sie keine spanische Staatsangehörigkeit haben. Ohne sie kann weder die Kaufurkunde beim Notar unterschrieben noch die Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Sie wird nur einmal beantragt, die Nummer gilt ein Leben lang und lässt sich in Spanien oder beim spanischen Konsulat in Deutschland beantragen. Wir erklären, wie es geht und wann Sie damit anfangen sollten.
Was ist die NIE?
Die NIE ist eine persönliche, einmalige und dauerhafte Nummer, die die spanischen Behörden Ausländern zuteilen, die wirtschaftliche, berufliche oder soziale Beziehungen zu Spanien haben. Sie dient als Steuernummer: Mit ihr identifizieren Sie das Finanzamt, der Notar, das Grundbuchamt, die Banken und die Versorger.
Wichtig: Die NIE ist keine Aufenthaltsgenehmigung. Wer eine NIE hat, wohnt deshalb nicht in Spanien und erhält dadurch kein Aufenthaltsrecht – die Nummer dient nur der Identifizierung.
Wofür Sie die NIE beim Immobilienkauf brauchen
- Unterschrift der Kaufurkunde beim Notar: Der Notar verlangt die Steuernummer von Käufer und Verkäufer.
- Zahlung der Steuern: Grunderwerbsteuer (ITP) bei Bestandsimmobilien oder Mehrwertsteuer bei Neubauten.
- Eintragung im Grundbuch auf Ihren Namen.
- Eröffnung eines spanischen Bankkontos und gegebenenfalls eine Finanzierung.
- Ummeldung von Strom, Wasser und Grundsteuer (IBI) auf Ihren Namen sowie die späteren jährlichen Steuererklärungen als Eigentümer.
Kaufen Sie zu zweit, braucht jeder Käufer eine eigene NIE.
Wann sollten Sie die NIE beantragen?
So früh wie möglich. Das Verfahren selbst ist schnell, aber ein Termin kann Wochen dauern. Unser Rat: Beantragen Sie die NIE, sobald Sie ernsthaft suchen – nicht erst, wenn Sie die Immobilie gefunden haben. So verzögert sie weder den Anzahlungsvertrag noch den Notartermin. Den gesamten Ablauf erklären wir in unserem Ratgeber Haus auf Mallorca kaufen.
Wo beantragt man die NIE?
Beim spanischen Konsulat in Deutschland
Wer in Deutschland lebt, kann die NIE beim spanischen Generalkonsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft beantragen, die für das eigene Bundesland zuständig ist. Die Konsulate arbeiten mit Termin und schicken die NIE meist nach einigen Wochen per E-Mail. In der Regel wird zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung verlangt.
In Spanien (auf Mallorca in Palma)
In Spanien beantragt man die NIE bei der Nationalpolizei in den Ausländerbehörden, immer mit vorheriger Terminvereinbarung (cita previa). Der Termin wird online über das Portal der spanischen Verwaltung gebucht: Provinz Illes Balears und das Verfahren „Asignación de NIE“ wählen. Auf Mallorca werden die Termine in Palma vergeben; in der Hochsaison sind sie knapp.
Über einen Vertreter
Wenn Sie nicht selbst hingehen können, kann eine andere Person die NIE mit einer notariellen Vollmacht für Sie beantragen. Eine in Deutschland unterschriebene Vollmacht braucht in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Formular EX-15 (Antrag auf Ausländeridentifikationsnummer), ausgefüllt und unterschrieben.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis, Original und Kopie.
- Nachweis des Grundes: Sie müssen erklären, wofür Sie die NIE brauchen – beim Kauf etwa mit einem Reservierungs- oder Anzahlungsvertrag oder einem Schreiben von Notar oder Bank. Eine allgemeine Absichtserklärung reicht meist nicht.
- Gebühr Modell 790, Code 012: Für die Zuteilung der NIE beträgt sie derzeit 9,84 € (sie kann jährlich angepasst werden).
- Terminbestätigung.
Jedes Konsulat kann zusätzliche Unterlagen verlangen. Prüfen Sie die Anforderungen immer auf der Website Ihres Konsulats.
Wie lange dauert es und was kostet es?
Die amtliche Gebühr ist gering (derzeit 9,84 €). Bei Konsulaten kann ein kleiner Zusatzbetrag hinzukommen, etwa für den Versand. Die Dauer hängt vor allem vom Termin ab: In Spanien wird oft direkt vor Ort entschieden, beim Konsulat kann die Zusendung einige Wochen dauern. Beauftragen Sie eine Gestoría oder einen Anwalt, kommen deren Honorare hinzu.
NIE, Registrierungsbescheinigung und TIE – der Unterschied
| Dokument | Wer braucht es? | Wofür? |
|---|---|---|
| NIE | Jeder Ausländer mit wirtschaftlichem, beruflichem oder sozialem Grund (z. B. Immobilienkauf) | Identifizierung bei Behörden. Kein Aufenthaltsrecht |
| Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger | EU-Bürger, die länger als drei Monate in Spanien leben | Nachweis des Wohnsitzes. Enthält die NIE |
| TIE (Ausländerausweis) | Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltserlaubnis (auch Briten mit Wohnsitz) | Aufenthaltsdokument. Enthält die NIE |
Wenn Sie sich auf Mallorca niederlassen möchten, lesen Sie auch unseren Ratgeber Auswandern nach Mallorca.
Praktische Tipps
- Termin frühzeitig buchen und regelmäßig nachsehen – freie Termine werden zu unterschiedlichen Zeiten freigegeben.
- Kopien aller Unterlagen mitnehmen und das Formular in Großbuchstaben ausfüllen.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Name überall gleich geschrieben ist – in NIE, Pass und Kaufvertrag. Abweichungen machen beim Notar Probleme.
- Bescheinigung gut aufbewahren: Die Nummer verfällt nicht, manche Stellen verlangen aber eine aktuelle Bescheinigung.
- Keine größere Anzahlung leisten, ohne dass die NIE beantragt ist – das erspart Zeitdruck vor dem Notartermin.
Häufige Fragen
Läuft die NIE ab?
Nein. Die Nummer gilt ein Leben lang. Bei Verlust der Bescheinigung beantragen Sie ein Duplikat mit derselben Nummer.
Kann ich ohne NIE ein Haus kaufen?
Ohne NIE kann weder die Kaufurkunde unterschrieben noch die Steuer bezahlt werden. Eine Reservierung ist während der Beantragung möglich, die NIE sollte aber vor dem Anzahlungsvertrag vorliegen.
Braucht auch ein ausländischer Verkäufer eine NIE?
Ja. Ein ausländischer Verkäufer braucht die NIE für die Unterschrift und seine steuerlichen Pflichten. Mehr dazu in Wer zahlt den Makler in Spanien?, wo wir auch den Einbehalt von 3 % bei nicht ansässigen Verkäufern erklären.
Brauche ich eine NIE, um in Spanien zu wohnen?
Als EU-Bürger mit einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten brauchen Sie die Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger, die die NIE bereits enthält.
Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Voraussetzungen, Gebühren und Verfahren können sich ändern; prüfen Sie vor dem Antrag die Website der spanischen Nationalpolizei oder Ihres Konsulats.


